Um in Arbeitsstätten einen sicheren Betrieb zu gewährleisten ist es notwendig, dass sich Besucher und Mitarbeiter an bestimmte Regeln halten, diese Regeln und Verhaltenshinweise sind in der sogenannten Brandschutzordnung festgehalten, wobei sich die Teile A, B und C wie folgt aufschlüsseln:
Teil A: Aushang
Teil B: Für Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgaben
Teil C: Für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben